Logo der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Stadthagen

Logo der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Stadthagen

Die Causa Festhalle Stadthagen

Unsere Festhalle Stadthagen ist seit längerem ein brisantes Thema. Grund genug, auf unserer Plattform ein Statement der Ratsfraktion zum Ja-Nein-Vielleicht-wer-anders der letzten Monate zu geben.

Die Stellungnahme zum Thema Festhalle Stadthagen

Das Thema Festhalle Stadthagen erhitzt nun zum zweiten Mal die Gemüter der Stadtgesellschaft. Vor ca. einem Jahr wurden in einer Soko Festhalle verschiedene Konzepte vorgestellt, eine Matrix entwickelt und Bürger:innen befragt. Die Fraktionen und politischen Vertreter:innen im Rat der Stadt haben sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Konzepte beschäftigt.

Zu Beginn: Die Positionen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

  • Die Festhalle und der Festplatz bleiben in der Hand der Stadt.
  • Ein:e private:r Investor:in errichtet eine neue Festhalle an einem anderen Ort.
  • Der Festplatz sollte ökologisch aufgewertet und als Ort der Begegnung gestaltet werden.
  • Die Nachnutzung der Festhalle sollte in Ruhe und unter Einbeziehung von Ideen/Wünschen von Bürger:innen (zum Beispiel mittels Ideenwettbewerb) entwickelt werden.

Die Situation hat sich nun geändert. Der private Investor hat sein Angebot zurückgezogen. Das heißt, dass die Fragen um die Festhalle neu diskutiert werden müssen.

Neue Ausgangslage: Die aktualisierte Haltung der Fraktion zur Festhalle Stadthagen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nach derzeitiger Informationslage folgende Positionen:

  • Die Grundvoraussetzung: Die Festhalle und auch der Festplatz bleiben in der Hand der Stadt. Der Festplatz bildet einen zentralen Ort in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. Das heißt, dass zum Beispiel der Verkauf der Flächen an einen privaten Investor für einen symbolischen Preis für uns nicht vorstellbar ist.
  • Nachhaltigkeit sticht Abrissvorhaben: Ein Abriss und dann Neubau ist aus ökologischer Sicht nicht nachhaltig. Die graue Energie, die in der Halle steckt, wird vernichtet, erheblicher CO2-Ausstoß entsteht durch Abriss, Abtransport und Entsorgung der Baumaterialien, bzw. die Produktion der neuen Baumaterialien und deren Verarbeitung.
  • Der Festplatz als ein Ort des Verweilens – für Kinder, Jugendliche & Erwachsene: Weiterhin sehen wir die Notwendigkeit, dass der Festplatz im Zuge der Sanierung durch die Stadt eine Aufwertung erfährt. Er soll ein Ort der Begegnung und des Verweilens sein – teilweise begrünt werden. Diese Fläche muss so gestaltet sein, dass Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Krammarkt oder Regionalschau, stattfinden können und gleichzeitig schattige Spielflächen für Kinder, Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsflächen auch für junge Menschen vorhanden sind. Auch für diesen Zweck sollten Förderprogramme genutzt werden.

Finanzen im Blick – Die Festhalle in Stadthagen muss tragbar bleiben

  • Sanierung durch Investor:innen: Wir halten eine feuertechnische und energetische Sanierung der Festhalle für sinnvoll, sofern sie durch eine:n Investor:in oder andere Geldgeber:innen getragen wird. Diese können auch den Betrieb der Halle übernehmen.
  • Priorisierung anderer Projekte: In Anbetracht der schwierigen Kassenlage der Stadt Stadthagen können wir uns nicht vorstellen, dass die feuertechnische und energetische Sanierung der Festhalle durch die Stadt getragen wird; die letzte Einschätzung aus dem Brandschutzgutachten aus dem Jahr 2020 veranschlagte mehrere Millionen Euro. Hier sehen wir andere Projekte als wichtiger an, wie beispielsweise die weitere Schaffung von Kindergarten- und Hortplätzen.
  • Fördergelder für die Sanierung: Vorstellbar wäre es allerdings, wenn die Stadt für die feuertechnische und energetische Sanierung der Festhalle Fördergelder einwirbt und die Festhalle damit auch unter ökologischen Gesichtspunkten instandgesetzt wird.
  • Schutz vor Lärm – Schutz vor hohen Kosten: Bevor abschließend eine Entscheidung getroffen werden kann, sehen wir es als zwingend notwendig an, dass das erforderliche Lärmschutzgutachten vorliegt. Daraus ergeben sich möglicherweise weitere Maßnahmen, die erforderlich sind und neue Kosten unbekannter Höhe verursachen können.

Stand: 19. April 2023

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel