Spenden

Und unterstütze unsere Arbeit.
Sei ein Teil der Grünen Politik.

Auch ohne Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen zu sein, kannst Du unser Arbeit aktiv durch Deine Spende unterstützen.
Neben den Mitteln aus Mitgliedsbeiträgen und der staatlichen Parteienfinanzierung stellen Spenden eine wichtige Grundlage für Kampagnen, Initiativen, Wahlkämpfe und Öffentlichkeitsarbeit dar.

Gern kannst Du deine Spende auch an unseren Kreisverband überweisen:

Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Schaumburg
Sparkasse Schaumburg
IBAN: DE09 2555 1480 0352 8437 42
BIC: NOLADE21SHG

Verwendungszweck: ‚Spende‘ und deinen Namen und Adresse

Wichtig: Nur mit Angabe der Adresse ist eine Zusendung der Spendenbescheinigung möglich!

Alle Spendeneinnahmen werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet und nach Maßgabe des Parteiengesetzes im Rechenschaftsbericht ausgewiesen.

Unsere Spendenethik:

Spenden an Bündnis 90/Die Grünen unterliegen einem eigenen Spendenkodex. Unsere Spendenethik steht für Transparenz und schließt Spenden von bestimmten juristischen und privaten Personen aus.

Offenheit und Transparenz:
Alle demokratischen Parteien sind auf freiwillige Zuwendungen von natürlichen und juristischen Personen angewiesen. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind die Regelungen des Parteiengesetzes nur der Mindeststandard. Damit zukünftig Missbrauch erschwert wird, treiben wir eine umfassende Reform des Parteiengesetzes voran.

Aktive Spendenwerbung:
Wir wollen im politischen Wettbewerb in einer mediendominierten Gesellschaft bestehen. Deshalb wirbt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensiv um Spenden. Diese beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zahlung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen.

Grenzen der Spendeneinwerbung:
Spenden von Unternehmen oder Privatpersonen, die den moralischen und grundsätzlichen politischen Positionen unserer Partei entgegenstehen, werden von uns nicht akzeptiert. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:

  1. Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
  2. Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
  3. Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
  4. Spenden über 500 € mit ausländischer oder unklarer Herkunft

Den kompletten Spendenkodex findest Du auf der Webseite des Bundesverbandes Bündnis90/Die Grünen.

Rechtliches und Steuern zu Spenden

Spendenquittung:
Die Spenderinnen und Spender erhalten nach Beendigung eines Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung.

Prüfung:
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht.

Vertraulichkeit & Rechenschaftslegung:
Spenden bis 10.000 Euro werden von uns vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. Wenn Du einer Speicherung Ihrer Daten nicht ausdrücklich zustimmst, werden diese nach Erstellung der Spendenquittung gelöscht. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach Festlegung des Parteiengesetzes ausgewiesen.

Für Spenden über 10 000 Euro ist entsprechend dem Parteiengesetz der Name und die Anschrift des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei zu verzeichnen, der vom Präsidenten des Bundestages in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird.

Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt:

Pauschale Besteuerung
Bis zu einer Spendenhöhe von 1650,- Euro je Kalenderjahr für Ledige und 3300,- Euro für Verheiratete werden Parteispenden zu 50% von der Steuerschuld abgezogen.

Individuelle Besteuerung
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1650,- Euro für Ledige und 3300,- Euro für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Individuelle steuerliche Fragen beantwortet dein Steuerberater.

Alle weiteren beantwortet gerne unser Kreisschatzmeister Dr. Reinhart Reche.