Tempo-30-Zone auf der Jahnstraße

Die Ortsgruppe von Bündnis 90/ die Grünen in Stadthagen beantragt erneut, eine Tempo-30-Zone auf der Jahnstraße in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr einzurichten. Vor den Schulen BBS, WBG, IGS und Ratsgymnasium gibt es immer wieder Probleme mit den hohen Geschwindigkeiten des Autoverkehrs. 
Viele Fußgänger und Radfahrer queren hier die Straße, häufig an nicht dafür vorgesehenen Stellen. Darüber hinaus sorgen die Alleebäume an der Jahnstraße für eine eingeschränkte Sicht.
In letzter Zeit kam es hier zu mehreren Unfällen.
 
Eine Absenkung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 würde auf der Jahnstraße ab der Straße Am Krummen Bach bis hin zur ZOH wesentlich dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Lärm zu reduzieren und den Schadstoffausstoß der PKW zu minimieren.

In der ersten Ablehnung unseres Antrages vom Juni 2019 wird als Begründung sinngemäß angeführt, dass die BBS eher erwachsene Schülerinnen besuchen würden, die keinen besonderen Schutz bedürften. Die Schülerinnen des WBG und der IGS haben zwar ihren Zugang nicht direkt an der Jahnstraße, aber die Schulen liegen in ihrer unmittelbaren Nähe und der Großteil der etwa 2000 Schüler*innen nimmt zwangsläufig den Weg über die Jahnstraße zu den Bushaltestellen bzw. den Einrichtungen.
Im Nahbereich der Schulen kommt es auf der Jahnstraße in den Stoßzeiten zu einem starken Ziel- und Quellverkehr mit seinen unfallträchtigen Begleiterscheinungen wie Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhtem Parkraumsuchverkehr, häufigen Fahrbahnquerungen durch Fußgänger und Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern.
 
Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c)  vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen anzuordnen sind. 
 
Wir bitten Sie deshalb, unter den oben genannten Aspekten die Voraussetzungen hierfür ein weiteres Mal zu prüfen und die Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen.

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